Rechtsprechung
BVerwG, 14.05.2002 - 9 B 21.02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Zinsen bei Aussetzung der Vollziehung im Erschließungsbeitragsrecht bei Heilung des Heranziehungsbescheides als Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung - Anwendbarkeit steuerrechtlicher Vorschriften auf die Erhebung von Kommunalabgaben
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2001 - 3 A 1933/98
- BVerwG, 14.05.2002 - 9 B 21.02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 14.02.2001 - 11 C 9.00
Fälligkeit eines Erschließungsbeitrags; Zahlungsverjährung; …
Auszug aus BVerwG, 14.05.2002 - 9 B 21.02
Vielmehr beruht ihre Anwendung in diesem Bereich allein auf dem Gesetzesbefehl des Landesgesetzgebers ebenso, wie wenn das Land mit jenen Vorschriften wörtlich übereinstimmende Gesetzesbestimmungen erlassen hätte (vgl. BVerwGE 32, 249 ; 39, 257 ; 51, 268 ; 114, 1 m.w.N.; stRspr). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 14.05.2002 - 9 B 21.02
Dieser Zulassungsgrund liegt nur dann vor, wenn für die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts eine konkrete, jedoch fallübergreifende Rechtsfrage von Bedeutung war, deren noch ausstehende höchstrichterliche Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. BVerwGE 13, 90 ). - BVerwG, 04.11.1976 - V C 73.74
Gewährung von Weihnachtsbeihilfen - Leistungen der Kriegsopferfürsorge
Auszug aus BVerwG, 14.05.2002 - 9 B 21.02
Vielmehr beruht ihre Anwendung in diesem Bereich allein auf dem Gesetzesbefehl des Landesgesetzgebers ebenso, wie wenn das Land mit jenen Vorschriften wörtlich übereinstimmende Gesetzesbestimmungen erlassen hätte (vgl. BVerwGE 32, 249 ; 39, 257 ; 51, 268 ; 114, 1 m.w.N.; stRspr). - BVerwG, 19.01.1972 - V C 54.70
Ausstellung einer Bescheinigung über eine Heimkehrereigenschaft - Wirksamkeit der …
Auszug aus BVerwG, 14.05.2002 - 9 B 21.02
Vielmehr beruht ihre Anwendung in diesem Bereich allein auf dem Gesetzesbefehl des Landesgesetzgebers ebenso, wie wenn das Land mit jenen Vorschriften wörtlich übereinstimmende Gesetzesbestimmungen erlassen hätte (vgl. BVerwGE 32, 249 ; 39, 257 ; 51, 268 ; 114, 1 m.w.N.; stRspr). - BVerwG, 27.06.1969 - VII C 19.67
Bindung des Revisionsgerichts an die vom unteren Gericht ausgesprochene Zulassung …
Auszug aus BVerwG, 14.05.2002 - 9 B 21.02
Vielmehr beruht ihre Anwendung in diesem Bereich allein auf dem Gesetzesbefehl des Landesgesetzgebers ebenso, wie wenn das Land mit jenen Vorschriften wörtlich übereinstimmende Gesetzesbestimmungen erlassen hätte (vgl. BVerwGE 32, 249 ; 39, 257 ; 51, 268 ; 114, 1 m.w.N.; stRspr).